Grundsätzlich sind Unternehmen gemäss OR (Art. 727 - 731) dazu verpflichtet, eine zugelassene Revisionsstelle zu wählen und ihre Jahresrechnung von dieser prüfen zu lassen.
Dem Revisionsrecht unterliegen sowohl Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Genossenschaften, Kommanditaktiengesellschaften, Vereine und Stiftungen. Die Art der Revision hängt von der Grösse des Unternehmens ab.
Die Revision dient dem Schutz von Aktionären, Gläubigern und Mitarbeitenden. Doch für uns bedeutet Wirtschaftsprüfung mehr: Wir verstehen uns als Partner, der Schwachstellen identifiziert und Optimierungspotenziale aufzeigt. Ob eingeschränkte oder ordentliche Revision – wir führen die Prüfung effizient und transparent durch, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.
- Eingeschränkte Revision: Massgeschneidert für KMU, die bestimmte Schwellenwerte (Bilanzsumme bis 20 Mio. CHF / Umsatz bis 40 Mio. CHF) erfüllen.
- Ordentliche Revision: Für Unternehmen, die über den KMU-Grenzwerten liegen oder gesetzlich dazu verpflichtet sind.
- Spezialprüfungen: (Optionaler Zusatz, da ihr Revisionsexperten seid) Wir unterstützen Sie auch bei Gründungen, Kapitalerhöhungen oder Umwandlungen.
- Opting-out Beratung: Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob ein legaler Verzicht auf die Revision für Ihr Unternehmen sinnvoll und möglich ist.